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Rentenpaket 2025: Was steckt wirklich drin – und was bedeutet es für dich?

Am 5. Dezember 2025 hat der Bundestag das Rentenpaket 2025 mit absoluter Mehrheit beschlossen, seit dem 1. Januar 2026 ist es in Kraft. Die Botschaft klingt beruhigend: Das Rentenniveau bleibt stabil, die Mütterrente wird ausgeweitet, Weiterarbeit wird attraktiver. Doch was bedeutet das konkret für deine Rente, deine Vorsorge und dein Geld? Dieser Ratgeber erklärt alle drei Gesetzesteile, zeigt wer profitiert, bewertet die Kritik – und zieht eine nüchterne Bilanz dazu, was das Paket für deine persönliche Altersvorsorge ändert (und was nicht).

Lesedauer: 30–40 Minuten · Stand: April 2026 · Rente · Altersvorsorge · Sozialpolitik
Rentenpaket 2025: Was steckt wirklich drin und was bedeutet es für dich?

Was ist das Rentenpaket 2025 überhaupt?

Der offizielle Name lautet sperrig: „Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten". In der öffentlichen Debatte wird es meist als „Rentenpaket 2025" oder auch als „Rentenpaket II" bezeichnet – in Abgrenzung zu früheren Rentenpaketen der Vorgängerregierungen.

Das Gesetz enthält drei eigenständige Regelungsbereiche, die politisch sehr unterschiedlich bewertet werden: die Verlängerung der sogenannten Haltelinie für das Rentenniveau, die Vollendung der Mütterrente sowie die Aufhebung des Anschlussverbots als Grundlage für die Aktivrente. Hinzu kommen flankierende Maßnahmen wie das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz und die bereits beschlossene Frühstart-Rente, die aber in separaten Gesetzen geregelt sind.

Entscheidend zum Verständnis: Das Rentenpaket 2025 ist bewusst als erster Schritt formuliert. Bundeskanzler Friedrich Merz sprach nach der Abstimmung ausdrücklich davon, dies sei „nicht das Ende unserer Rentenpolitik, sondern erst der Anfang". Eine neu eingesetzte Rentenkommission soll bis Mitte 2026 Vorschläge erarbeiten, wie das Rentensystem nach 2031 weitergeführt werden soll.

1. Jan. 2026
Inkrafttreten des Gesetzes
48 %
Rentenniveau gesichert bis 2031
10 Mio.
Profiteure der Mütterrente III
318 : 225
Abstimmung im Bundestag (5.12.2025)
Was das Rentenpaket nicht ist: Es ist keine grundlegende Strukturreform des deutschen Rentensystems. Die Fragen der langfristigen Finanzierbarkeit, des demografischen Wandels und der Einbeziehung weiterer Berufsgruppen werden an die Rentenkommission delegiert, die bis Mitte 2026 berichten soll.

Die drei Elemente des Gesetzes im Detail

1. Haltelinie: Rentenniveau bleibt bei 48 Prozent bis 2031

Das ist der Kern des Gesetzes und gleichzeitig der umstrittenste Teil. Die sogenannte Haltelinie für das Rentenniveau, die seit 2019 gilt, wäre ohne dieses Gesetz Ende 2025 ausgelaufen. Das Rentenpaket verlängert sie bis zur Rentenanpassung im Juli 2031.

Das Rentenniveau – offiziell „Sicherungsniveau vor Steuern" – ist kein Versprechen über die absolute Rentenhöhe. Es ist eine statistische Kenngröße, die das Verhältnis zwischen einer Standardrente (45 Entgeltpunkte, also 45 Jahre Durchschnittsverdienst) und dem aktuellen Durchschnittsverdienst beschreibt. Ein Rentenniveau von 48 Prozent bedeutet also: Wer 45 Jahre lang exakt den Durchschnittslohn verdient hat, erhält eine Rente, die 48 Prozent des aktuellen Nettodurchschnittslohns entspricht.

⚠️ Häufiger Irrtum: Viele glauben, 48 Prozent Rentenniveau bedeute, sie bekämen 48 Prozent ihres letzten Gehalts als Rente. Das ist falsch. Ihr persönliches Rentenniveau hängt ausschließlich von Ihren individuellen Beitragsjahren und Verdiensten ab, nicht von dieser Kennzahl.

Ohne die verlängerte Haltelinie hätte der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor wieder voll gegriffen. Dieser Faktor dämpft Rentenerhöhungen automatisch, wenn sich das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenempfängern verschlechtert – was demografiebedingt absehbar ist. Ohne die Haltelinie wäre das Rentenniveau laut Rentenversicherungsbericht 2025 voraussichtlich bis 2031 auf etwa 47 Prozent gesunken.

Konkret für eine Standardrente von 1.500 Euro bedeutet das: Durch die Haltelinie fällt die Rente 2031 um rund 35 Euro monatlich höher aus als ohne das Gesetz. Für einen sogenannten Eckrentner mit 45 Entgeltpunkten prognostiziert das BMAS einen Mehrbetrag von rund 59 Euro im Jahr 2032 und 116 Euro im Jahr 2057.

Was nach 2031 passiert: Nach dem Auslaufen der Haltelinie greift wieder die normale Rentenanpassungsformel mit dem Nachhaltigkeitsfaktor. Das Rentenniveau wird dann voraussichtlich wieder sinken – allerdings ausgehend vom höheren Niveau des Jahres 2031. Die Rentenkommission soll bis 2026 Vorschläge vorlegen, ob und wie das Niveau dauerhaft gesichert werden kann. Die Bundesregierung hat sich verpflichtet, 2029 einen Bericht über die Lage nach 2031 vorzulegen.

2. Mütterrente III: Vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten

Der zweite Teil des Gesetzes schließt eine Gerechtigkeitslücke, die seit Jahrzehnten kritisiert wird. Bislang wurden in der gesetzlichen Rentenversicherung Kindererziehungszeiten unterschiedlich angerechnet, je nachdem wann das Kind geboren wurde:

  • Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden: volle 3 Jahre Kindererziehungszeit (= 3 Entgeltpunkte)
  • Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden: nur 2,5 Jahre (= 2,5 Entgeltpunkte)

Mit der Mütterrente III werden auch für vor 1992 geborene Kinder drei volle Jahre Kindererziehungszeit angerechnet – unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes. Damit entfällt der Unterschied vollständig.

✓ Wer profitiert konkret: Rund 10 Millionen Menschen, überwiegend Frauen, die Kinder vor 1992 erzogen haben und dafür bisher nur 2,5 statt 3 Jahre angerechnet bekamen. Pro Kind, das vor 1992 geboren wurde, steigt die Rente um ca. 20 Euro pro Monat. Wer beispielsweise drei Kinder vor 1992 zur Welt gebracht hat, bekommt künftig rund 60 Euro mehr im Monat.

Wichtig zum Timing: Die Mütterrente III tritt nicht sofort in Kraft. Die technische Umsetzung durch die Deutsche Rentenversicherung ist aufwendig. Laut BMAS soll die Regelung zum 1. Januar 2027 greifen, die tatsächliche Auszahlung erfolgt ab 2028. Bereits laufende Renten werden rückwirkend ab 2027 angepasst. Wer noch nicht in Rente ist, profitiert automatisch bei Rentenbeginn.

3. Aktivrente: Aufhebung des Anschlussverbots

Der dritte – und in der öffentlichen Debatte am wenigsten beachtete – Teil betrifft das Arbeitsrecht. Bislang galt im Teilzeit- und Befristungsgesetz ein sogenanntes Anschlussverbot: Wer bereits bei einem Arbeitgeber angestellt war, durfte nicht erneut befristet bei demselben Arbeitgeber beschäftigt werden, ohne dass ein sachlicher Grund für die Befristung vorlag. Diese Regelung soll eigentlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor dauerhafter Befristung schützen.

Für Personen, die die gesetzliche Regelaltersgrenze (67 Jahre) erreicht haben und freiwillig weiterarbeiten möchten, wird dieses Anschlussverbot nun aufgehoben. Sie können künftig auch befristet beim bisherigen Arbeitgeber weiterbeschäftigt werden, ohne dass es dafür einen sachlichen Grund braucht. Das ermöglicht flexible Übergänge zwischen Rente und Erwerbstätigkeit.

Ergänzend dazu gibt es die bereits zum 1. Januar 2026 eingeführte Aktivrente: Wer nach Erreichen des Rentenalters weiterarbeitet, erhält einen monatlichen Steuerfreibetrag von 2.000 Euro auf das zusätzliche Arbeitseinkommen. Damit soll ein finanzieller Anreiz geschaffen werden, über die Regelaltersgrenze hinaus berufstätig zu bleiben.

🏦

Was bedeutet das Rentenpaket konkret für deine Rente?

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Der Weg des Gesetzes: Zeitstrahl

Das Rentenpaket hat einen langen politischen Weg hinter sich – und mehrere Hürden, darunter eine ungewöhnlich laute innerparteiliche Debatte in der Union.

📋
6. August 2025
Kabinettsbeschluss
Das Bundeskabinett beschließt den Regierungsentwurf. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) präsentiert das Paket, das drei Kernelemente enthält.
Oktober–November 2025
Parlamentarische Beratung & Koalitionsstreit
Die „Junge Gruppe" der Unionsfraktion blockiert zeitweise die Abstimmung. Sie kritisiert mangelnde Generationengerechtigkeit. Intensive Debatten über Finanzierbarkeit. Über 30 Wirtschaftsverbände und fast alle Ökonomen äußern Bedenken.
5. Dezember 2025
Bundestagsabstimmung
318 Ja-Stimmen, 225 Nein-Stimmen, 53 Enthaltungen. Die notwendige Kanzlermehrheit von 316 Stimmen wird knapp erreicht.
📜
19. Dezember 2025
Bundesrat – kein Einspruch
Der Bundesrat berät das Gesetz. Kein Einspruch wird eingelegt, damit ist der Weg frei für das Inkrafttreten.
🚀
1. Januar 2026
Gesetz tritt in Kraft
Haltelinie und Aktivrente gelten ab sofort. Die Rentenanpassungsformel wird bis 2031 außer Kraft gesetzt.
📈
1. Juli 2026
Erste Rentenanpassung unter neuer Regel
Die Renten steigen um 4,24 Prozent – stärker als ohne Haltelinie (die reine Lohnformel hätte 4,05 Prozent ergeben, da der Nachhaltigkeitsfaktor 0,19 Prozentpunkte gedämpft hätte).
📅
1. Januar 2027
Mütterrente III tritt in Kraft
Für vor 1992 geborene Kinder werden drei volle Erziehungsjahre angerechnet. Auszahlung erfolgt ab 2028 rückwirkend.
🔍
Bis Mitte 2026
Rentenkommission legt Vorschläge vor
Die neu eingesetzte Rentenkommission soll Reformvorschläge für das Rentensystem nach 2031 erarbeiten – darunter mögliche Einbeziehung von Beamten und Selbständigen. Parallel dazu hat der Bundestag am 27. März 2026 das Altersvorsorgereformgesetz beschlossen, das die Riester-Rente ab 2027 durch das neue Altersvorsorgedepot ersetzt.
📊
2029
Regierungsbericht zur Zeit nach 2031
Die Bundesregierung legt laut Gesetz einen Bericht vor, wie das Vertrauen in die Rentenversicherung nach 2031 gestärkt werden kann.
Ab 2031
Haltelinie läuft aus
Die normale Rentenanpassungsformel gilt wieder. Das Rentenniveau wird voraussichtlich wieder sinken – wie stark, hängt von wirtschaftlicher Entwicklung und möglichen Reformen ab.

Wer profitiert – und wer trägt die Kosten?

Das Rentenpaket 2025 trifft verschiedene Personengruppen sehr unterschiedlich. Ein ehrlicher Überblick:

👵
Heutige Rentner:innen
Erhalten durch die Haltelinie höhere jährliche Rentenanpassungen als ohne Gesetz. Rente von 1.500 € fällt 2031 rund 35 € monatlich höher aus.
Klarer Gewinner
👩‍👦
Mütter mit Kindern vor 1992
Bekommen ab 2027 ein halbes Jahr mehr Erziehungszeit anerkannt. Pro Kind ca. +20 €/Monat mehr Rente. Rund 10 Millionen Personen betroffen.
Klarer Gewinner
👨‍💼
Ältere Arbeitnehmer:innen
Können durch Aufhebung des Anschlussverbots flexibler beim bisherigen Arbeitgeber bleiben. Aktivrente bringt 2.000 € steuerfreien Monatsfreibetrag.
Gewinner
👩‍🎓
Junge Berufseinsteiger:innen
Zahlen höhere Beiträge zur Finanzierung, ohne kurzfristig zu profitieren. Langfristig höhere Rentenanwartschaften, aber steigende Beitragslast bis 2035.
Gespalten
👨‍💻
Heutige Berufstätige (30–55 J.)
Finanzieren das Paket jetzt, profitieren später von etwas höheren Rentenanwartschaften. Ob das die Kosten aufwiegt, ist unklar.
Gemischtes Bild
🏢
Arbeitgeber
Beitragssatz bleibt 2026 stabil bei 18,6 %, was ursprünglich drohende Erhöhungen abwendet. Ab 2028 drohen aber strukturbedingte Beitragsanstiege.
Kurzfristig stabil
💰
Steuerzahler:innen allgemein
Haltelinie und Mütterrente werden steuerfinanziert – auch von Beamten, Ärzten und Architekten, die selbst nicht in der GRV versichert sind.
Trägt Kosten
🧑‍💼
Selbständige ohne GRV
Finanzieren über Steuern mit, haben aber keinen eigenen Anspruch auf die Leistungen. Fragen zur Einbeziehung Selbständiger an Rentenkommission delegiert.
Zahler ohne Gegenleistung
Die Finanzierungslogik: Haltelinie und Mütterrente werden nicht über Beitragssatzerhöhungen, sondern über Steuermittel finanziert. Der Beitragssatz bleibt 2026 stabil bei 18,6 Prozent. Die Kostenbelastung für den Bundeshaushalt steigt laut BMAS um etwa 0,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.

Die Kosten: Was kostet das Rentenpaket wirklich?

Über keine Zahl wurde in der Debatte so viel gestritten wie über die Kosten. Hier sind die wichtigsten Berechnungen verschiedener Institute – sachlich eingeordnet.

Quelle Berechnete Mehrkosten Zeitraum Einschätzung
BMAS (Bundesregierung)
Offizielle Schätzung
+0,3 % BIP jährlich Ab 2026 Offiziell
ifo-Institut
Münchener Wirtschaftsforschung
+9 Mrd. € (2028), +15 Mrd. € (2031) Pro Jahr Kritisch
Prognos-Gutachten
Im Auftrag von Verbänden
ca. 480 Mrd. € Bis 2050 Sehr kritisch
Bundesrechnungshof
Haushaltskontrollbehörde
ca. 150 Mrd. € Bis 2040 Kritisch
Gesamtschätzung laut Haushaltsausschuss
Gem. § 96 GO Bundestag
ca. 479,1 Mrd. € Bis 2050 Parlamentarisch geprüft

Die Zahlen klingen alarmierend, brauchen aber Kontext. Die 480 Milliarden Euro bis 2050 sind kein einmaliger Betrag, sondern eine Summe über 25 Jahre – was jährlichen Mehrausgaben von durchschnittlich rund 20 Milliarden Euro entspricht. Zum Vergleich: Der Bundeshaushalt 2025 umfasst rund 480 Milliarden Euro insgesamt.

Der entscheidende Punkt in der Kritik: Ohne das Rentenpaket wären steigende Beitragssätze ohnehin vorprogrammiert. Das ifo-Institut geht davon aus, dass der Beitragssatz bis 2035 im Basisszenario auf rund 21,2 Prozent steigen würde – unabhängig vom Rentenpaket – allein aufgrund der demografischen Entwicklung. Das Rentenpaket verschlechtert diese Ausgangslage, ersetzt aber die Demografiefrage nicht.

⚠️ Die offene Frage nach 2031: Die Haltelinie gilt bis 2031. Was danach kommt, ist gesetzlich nicht geregelt. Wenn keine weiteren Reformen kommen, greift wieder die Rentenanpassungsformel mit Dämpfungsfaktoren – und das Rentenniveau wird erneut sinken, diesmal von einem etwas höheren Ausgangspunkt.

Die Kritik: Was Ökonomen, Verbände und Junge Union bemängeln

Das Rentenpaket 2025 ist eines der am intensivsten kritisierten Sozialgesetze der jüngeren Zeit. Fast alle führenden Wirtschaftsinstitute – von links bis rechts – äußerten grundlegende Bedenken. Die zentralen Kritikpunkte:

Kritikpunkt 1: Generationengerechtigkeit

Der Ökonom Axel Börsch-Supan (Max-Planck-Institut) formulierte es direkt: Das Rentenpaket nehme die ältere Generation aus der Haftung und wälze alle Kosten auf die junge Generation ab. Der Nachhaltigkeitsfaktor, der eigentlich dafür sorgt, dass alle Generationen proportional zur demografischen Entwicklung beitragen, wird durch die Haltelinie außer Kraft gesetzt.

Eine Civey-Umfrage aus 2025 zeigt: 73 Prozent der Deutschen halten die Rentenversicherung für unfair gegenüber Jüngeren – und 83 Prozent zweifeln grundsätzlich am System. Das Rentenpaket löst diese Wahrnehmung nicht, sondern bestärkt sie in Teilen.

Kritikpunkt 2: Langfristige Finanzierbarkeit

Selbst die Bundesregierung räumt ein, dass der Beitragssatz nach 2031 steigen wird – sie spricht von einer „kontrollierten, absehbaren Entwicklung". Kritiker sehen das anders: Durch die hohen Leistungsversprechen wird der Handlungsspielraum künftiger Regierungen und der Rentenkommission erheblich eingeschränkt.

Das Prognos-Gutachten beziffert die Mehrausgaben auf 18,3 Milliarden Euro im Jahr 2031, 21,8 Milliarden Euro im Jahr 2040 und 27 Milliarden Euro im Jahr 2050. Diese Zahlen wachsen kontinuierlich – weil immer mehr Menschen in Rente gehen und gleichzeitig weniger Beitragszahler nachkommen.

Kritikpunkt 3: Kein struktureller Wandel

Das Rentenpaket löst kein einziges strukturelles Problem: Die demografische Entwicklung – weniger Geburten, längere Lebenserwartung – setzt sich fort. Die Frage, ob Beamte, Ärzte und Selbständige in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden sollten (wie in manchen Ländern), wird nicht beantwortet, sondern an die Rentenkommission verwiesen. Die Rente mit 63 – laut ifo-Institut ebenfalls ein „teurer Fehler" – bleibt ebenfalls unangetastet.

Gegenposition: Was Befürworter sagen

Gewerkschaften und Sozialverbände bewerteten das Paket überwiegend positiv. Verena Bentele vom VdK Deutschland betonte: Ein Rentenniveau von 48 Prozent sei keine abstrakte Ziffer, sondern eine wesentliche Weichenstellung für das Vertrauen aller Generationen. Ulrike Stein vom IMK der Hans-Böckler-Stiftung nannte das Rentenniveau ein entscheidendes Mittel im Kampf gegen Altersarmut – besonders relevant, da das Armutsrisiko bei über 65-Jährigen in den vergangenen Jahren gestiegen ist.

Die halbe aller Seniorinnen und Senioren bezieht ausschließlich Einkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung – im Osten sogar drei Viertel. Für diese Gruppe ist das Rentenniveau keine Statistik, sondern direkte Kaufkraft.

✓ Argumente der Befürworter
  • Sichert Kaufkraft von 21 Millionen Rentnerinnen und Rentnern
  • Bekämpft wachsende Altersarmut, besonders im Osten
  • Beitragssatz bleibt 2026 stabil bei 18,6 %
  • Mütterrente schließt eine echte Gerechtigkeitslücke
  • Schafft Planungssicherheit bis 2031
  • Aktivrente setzt positive Arbeitsanreize für Ältere
✗ Argumente der Kritiker
  • Setzt Nachhaltigkeitsfaktor außer Kraft – Kosten auf Junge verlagert
  • Zusatzkosten von bis zu 480 Mrd. € bis 2050
  • Keine strukturellen Reformen: Demografie bleibt ungelöst
  • Rente mit 63 und Frühverrentungsanreize bleiben erhalten
  • Steuerzahler außerhalb der GRV müssen mitfinanzieren
  • Handlungsspielraum der Rentenkommission stark eingeschränkt

Rentenanpassung 2026: Renten steigen um 4,24 Prozent

Die erste Rentenanpassung unter der neuen Haltelinie erfolgt zum 1. Juli 2026. Die Deutsche Rentenversicherung hat im März 2026 offiziell bekannt gegeben: Die Renten steigen um 4,24 Prozent.

Das ist etwas mehr als ursprünglich prognostiziert: Im Dezember 2025 waren noch 3,73 Prozent erwartet worden. Die höhere Anpassung ist laut DRV auf eine bessere Lohnentwicklung in 2025 zurückzuführen. Ohne die Haltelinie – also unter der normalen Rentenanpassungsformel – hätte der Nachhaltigkeitsfaktor die Anpassung um 0,19 Prozentpunkte auf 4,05 Prozent gedämpft.

4,24 %
Rentenanpassung zum 1. Juli 2026
4,05 %
Ohne Haltelinie (Vergleichswert)
+0,19 %
Mehrertrag durch Haltelinie 2026
43,60 €
Neuer aktueller Rentenwert ab Juli 2026

Für eine Standardrente von 1.500 Euro bedeutet die Anpassung rund 63 Euro mehr pro Monat. Der konkrete Mehrertrag durch die Haltelinie (gegenüber der ungefilterten Formel) beläuft sich dabei auf etwa 3 Euro pro Monat – ein relativ kleiner Betrag, der sich über die Jahre aber aufaddiert.

✓ Gut zu wissen: Sinkende Renten sind durch die sogenannte Rentengarantie gesetzlich ausgeschlossen. Das Rentenniveau kann sinken – das bedeutet aber nicht, dass die ausgezahlten Beträge schrumpfen. Es bedeutet lediglich, dass die Renten langsamer steigen als die Löhne.

Betriebsrente, Frühstart-Rente und Riester-Reform: Was sonst noch kommt

Das Rentenpaket 2025 ist eingebettet in ein breiteres rentenpolitisches Programm der Bundesregierung. Parallel zu dem bereits verabschiedeten Gesetz gibt es weitere Maßnahmen, die das Drei-Säulen-Modell der Altersvorsorge stärken sollen.

Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz

Ebenfalls am 5. Dezember 2025 im Bundestag beraten, zielt dieses Gesetz darauf ab, die betriebliche Altersvorsorge (bAV) attraktiver zu machen – vor allem für Beschäftigte mit niedrigeren Einkommen und in kleineren Betrieben. Es enthält Vereinfachungen bei der Verwaltung und verbesserte Fördermöglichkeiten. Der Arbeitgeberzuschuss zur bAV bleibt bei mindestens 15 Prozent der eingezahlten Beiträge.

Frühstart-Rente

Die Frühstart-Rente ist ein ergänzendes Konzept, das die private Altersvorsorge ab dem Kindesalter fördern soll. Das Bundeskabinett hat Eckpunkte beschlossen; die konkrete gesetzliche Ausgestaltung steht noch aus. Das Prinzip: Vom Staat fließen bereits für Kinder Beiträge auf ein Rentenkonto – ein Ansatz, der in Schweden erprobt ist.

Das Altersvorsorgedepot: Riester-Reform ist beschlossen NEU – 27. März 2026

Nach über 20 Jahren ist die Riester-Rente Geschichte. Am 27. März 2026 hat der Bundestag das Altersvorsorgereformgesetz beschlossen – das Herzstück ist das neue Altersvorsorgedepot, das ab dem 1. Januar 2027 starten soll. Der Bundesrat muss noch zustimmen; der nächste Sitzungstermin ist der 24. April 2026.

✓ Was sich grundlegend ändert: Weg von teuren Versicherungsprodukten mit Beitragsgarantie, hin zu einem staatlich geförderten Wertpapierdepot, in das direkt in ETFs und Fonds investiert werden kann – ohne den Versicherungsmantel, der bei Riester so viel Rendite gekostet hat.

Das Altersvorsorgedepot funktioniert als gefördertes Wertpapierdepot: Du zahlst monatlich ein (mindestens 10 Euro), wählst aus einer zertifizierten Produktliste – und der Staat legt über Zulagen drauf. Keine Beitragsgarantie ist mehr verpflichtend, was deutlich höhere Renditechancen durch Kapitalmarktbeteiligung ermöglicht. Wer mehr Sicherheit will, kann weiterhin Garantieprodukte mit 80 oder 100 Prozent Kapitalerhalt wählen.

Riester (alt) Altersvorsorgedepot (neu)
Anlageform Versicherung / Banksparplan ETFs, Fonds, Wertpapiere
Garantiepflicht 100 % Beitragsgarantie Pflicht Optional (80 % / 100 % / keine)
Max. Grundzulage 175 € / Jahr 540 € / Jahr
Kinderzulage 185–300 € / Kind bis 300 € / Kind (100 % bis 300 € Eigenbeitrag)
Kostendeckel Keiner (oft 2–3 % p.a.) 1,0 % p.a. (Standardprodukt)
Selbständige Nicht förderberechtigt Erstmals förderberechtigt
Auszahlungsphase Lebenslange Rente Pflicht Leibrente oder Auszahlplan bis 85
Start Seit 2002 Ab 1. Januar 2027

Die neue Förderlogik im Detail

Die Zulagenstruktur ist deutlich einfacher als bei Riester und belohnt höhere Eigenbeiträge stärker:

  • Erste Stufe: Für jeden eingezahlten Euro bis 360 Euro im Jahr gibt der Staat 50 Cent dazu – maximale Zulage in dieser Stufe: 180 Euro.
  • Zweite Stufe: Für jeden weiteren Euro von 360 bis 1.800 Euro gibt es 25 Cent – maximale Zulage in dieser Stufe: 360 Euro.
  • Maximale Grundzulage gesamt: 540 Euro pro Jahr (vorher: 175 Euro bei Riester).
  • Kinderzulage: Bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr; die volle Kinderzulage gibt es ab 25 Euro monatlichem Eigenbeitrag.
  • Förderobergrenze: Förderfähig sind maximal 1.800 Euro Eigenbeitrag pro Jahr.
  • Maximale Einzahlung: Bis zu 6.840 Euro pro Vertrag und Jahr; maximal zwei Verträge pro Person.
⚠️ Was noch offen ist: Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren (24. April 2026). Erst dann steht der Start ab 1. Januar 2027 endgültig fest. Wer einen bestehenden Riester-Vertrag hat: Nicht überstürzt kündigen – das ist teuer. Bestehende Verträge können auf ein Altersvorsorgedepot übertragen werden; abwarten bis die Bundesrats-Zustimmung vorliegt.
Für wen lohnt sich das Altersvorsorgedepot besonders? Für alle, die bisher kein Riester hatten und renditestärker vorsorgen wollen. Besonders attraktiv für Familien mit Kindern (hohe Kinderzulage), für Berufseinsteiger (langer Anlagehorizont), und erstmals auch für Selbständige, die bisher ganz aus der geförderten Vorsorge herausfielen.

Aktivrente: Der Steuerfreibetrag im Detail

Ab 1. Januar 2026 gilt: Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze (67 Jahre) freiwillig weiterarbeitet, erhält einen monatlichen Steuerfreibetrag von 2.000 Euro auf das zusätzliche Arbeitseinkommen. Das bedeutet: Bis zu 24.000 Euro Jahreseinkommen aus Erwerbstätigkeit neben der Rente bleiben steuerfrei. Die gesetzliche Rentenversicherungspflicht entfällt für Personen nach Erreichen der Regelaltersgrenze; Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen jedoch weiterhin an.

Für wen lohnt sich Weiterarbeiten? Besonders attraktiv für Fachkräfte in Mangelberufen und für Personen, die keine volle Rente erreicht haben. Der Steuerfreibetrag federt einen erheblichen Teil der Steuerbelastung ab – allerdings sollte die individuelle Situation (Gesundheit, Lebensplanung, sonstige Einkünfte) immer Vorrang haben.

Was ändert sich für deine private Vorsorge – und was nicht?

Das ist die wichtigste Frage für alle, die noch nicht in Rente sind: Macht das Rentenpaket eigene Vorsorge weniger notwendig? Die ehrliche Antwort lautet: Nein. Und hier ist warum.

Das Rentenniveau von 48 Prozent ist kein persönliches Versprechen

Noch einmal zur Klarstellung: Die 48 Prozent beschreiben die Rente eines fiktiven „Eckrentners" mit 45 Beitragsjahren und immer exakt dem Durchschnittslohn. Das trifft auf die wenigsten Menschen zu. Wer Phasen mit niedrigerem Einkommen hatte, Teilzeit arbeitete, Selbständig war oder Lücken in der Erwerbsbiografie hat, wird persönlich ein deutlich niedrigeres Rentenniveau erreichen.

Die Rentenlücke bleibt für die meisten real

Laut aktuellen Zahlen beziehen rund 50 Prozent aller Seniorinnen und Senioren in Deutschland ausschließlich Einkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung – im Osten sogar 75 Prozent. Gleichzeitig liegt die durchschnittliche Bruttorente aller Neurentner weit unter dem, was ein vollständiger Erwerbsverlauf ergeben würde. Die Rentenlücke – also die Differenz zwischen erwartetem Ruhestandseinkommen und dem tatsächlichen Bedarf – ist für einen Großteil der Bevölkerung real und erheblich.

Inflation frisst die Rente auf – auch mit Haltelinie

Die Haltelinie sichert das nominale Rentenniveau. Was sie nicht sichert, ist die reale Kaufkraft. Bei einer Inflationsrate von 2 Prozent jährlich verliert eine Rente von 1.500 Euro nach 25 Jahren rund 37 Prozent ihrer Kaufkraft – sie ist dann in heutigen Euro nur noch rund 940 Euro wert. Wer heute 40 Jahre alt ist und mit 67 in Rente geht, muss genau das einkalkulieren.

Was das konkret für deine Planung bedeutet

Das Rentenpaket 2025 ist ein Signal, dass der Staat die gesetzliche Rente nicht aufgeben will – aber es ist auch ein ehrliches Eingeständnis, dass das System ohne weitere Reformen nicht dauerhaft tragfähig ist. Für deine persönliche Altersvorsorge bedeutet das:

  • Die Rentenlücke existiert weiterhin. Wer nicht privat vorsorgt, riskiert Altersarmut oder deutliche Einkommenseinbußen im Ruhestand.
  • Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist prioritär. Der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent macht die bAV in den meisten Fällen zur attraktivsten Ergänzung zur gesetzlichen Rente.
  • ETF-Sparpläne sind langfristig wirkungsvoll. Bei einem Anlagehorizont von 20 Jahren und mehr kann ein breit gestreuter ETF-Sparplan erhebliches Kapital aufbauen – und die Inflation teilweise ausgleichen.
  • Früh anfangen lohnt sich überproportional. Wer mit 30 statt mit 45 anfängt, 200 Euro pro Monat zu sparen, hat bei Rentenantritt trotz identischer Einzahlungssumme deutlich mehr Kapital – weil der Zinseszinseffekt mehr Zeit hatte zu wirken.
  • DRV-Renteninformation regelmäßig prüfen. Die Deutsche Rentenversicherung schickt jährlich eine Renteninformation. Diese zeigt, wie viele Entgeltpunkte du bisher angesammelt hast und welche Rente du bei Eintritt erwarten kannst.
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Das Rentenpaket ändert das große Bild – aber deine individuelle Situation hängt von deinem Gehalt, deinen Beitragsjahren und deinem Bedarf ab. RenteKlar rechnet das durch: Rente schätzen, Lücke messen, Sparrate ermitteln. Mit Inflation einkalkuliert.

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12 häufige Fragen zum Rentenpaket 2025

1. Wird meine Rente durch das Rentenpaket direkt erhöht?

Wenn du bereits Rente beziehst: Ja, indirekt. Die Rentenanpassung zum 1. Juli 2026 fällt durch die Haltelinie um 0,19 Prozentpunkte höher aus als ohne das Gesetz. Bei einer Rente von 1.500 Euro sind das rund 3 Euro mehr pro Monat in diesem Anpassungsjahr – der Effekt addiert sich in den Folgejahren.

2. Bekomme ich als Mutter automatisch mehr Rente durch die Mütterrente III?

Wenn deine Kinder vor dem 1. Januar 1992 geboren wurden: Ja. Du musst nichts beantragen. Die DRV passt die Renten automatisch an – allerdings erst ab 2027, mit Auszahlung ab 2028. Pro Kind, das vor 1992 geboren wurde, steigt deine Rente um etwa 20 Euro im Monat.

3. Was bedeutet Rentenniveau von 48 Prozent für meine konkrete Rente?

Direkt: wenig. Das Rentenniveau ist eine statistische Kennzahl, kein individuelles Versprechen. Deine persönliche Rente hängt ausschließlich von deinen Beitragsjahren, deinen Verdiensten und deinem Renteneintrittsalter ab. Nutze die jährliche DRV-Renteninformation oder unseren Rechner RenteKlar für deine individuelle Schätzung.

4. Steigt der Rentenbeitragssatz durch das Rentenpaket?

2026 nicht: Der Beitragssatz bleibt bei 18,6 Prozent, weil Haltelinie und Mütterrente steuerfinanziert sind. Langfristig (ab 2028–2030) werden Beitragserhöhungen erwartet – aber das ist strukturbedingt durch die Demografie, nicht allein durch das Rentenpaket.

5. Was passiert nach 2031 mit dem Rentenniveau?

Die Haltelinie gilt bis zur Rentenanpassung im Juli 2031. Danach greift wieder die normale Rentenanpassungsformel mit dem Nachhaltigkeitsfaktor. Das Rentenniveau wird voraussichtlich wieder sinken – von einem etwas höheren Ausgangspunkt. Die Rentenkommission soll bis 2026 Reformvorschläge vorlegen; die Bundesregierung muss 2029 einen Bericht zur Lage nach 2031 erstellen.

6. Ist die Aktivrente auch für Teilrentner interessant?

Die Aktivrente – der Steuerfreibetrag von 2.000 Euro monatlich – gilt für Personen, die die Regelaltersgrenze (67 Jahre) erreicht haben und weiterarbeiten. Wer eine Teilrente bezieht und noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht hat, profitiert nicht von diesem Freibetrag, kann aber im Rahmen der bestehenden Zuverdienstgrenzen arbeiten.

7. Was bringt das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz konkret?

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor allem: Vereinfachte Verwaltung der bAV, verbesserte Fördermöglichkeiten für Niedriglohngruppen und klarere Regeln für Kleinstbetriebe. Der Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 Prozent bleibt bestehen. Details zur Umsetzung durch deinen Arbeitgeber solltest du direkt bei HR oder dem bAV-Anbieter erfragen.

8. Wie viel mehr Rente bekomme ich konkret durch die Haltelinie bis 2031?

Das BMAS hat einen Vergleichswert berechnet: Eine Standardrente von 1.500 Euro fällt 2031 durch die Haltelinie rund 35 Euro monatlich höher aus als ohne das Gesetz. Für einen Eckrentner mit 45 Entgeltpunkten beträgt der Mehrwert rund 59 Euro im Jahr 2032 und 116 Euro im Jahr 2057.

9. Kann die Rentenkommission die Haltelinie verlängern?

Die Rentenkommission macht Vorschläge – sie entscheidet nichts. Über jede Verlängerung oder Veränderung nach 2031 muss der Bundestag gesondert abstimmen. Es ist offen, welche Koalition nach der nächsten Bundestagswahl (voraussichtlich 2029) das Thema aufgreift.

10. Müssen Selbständige durch das Rentenpaket höhere Steuern zahlen?

Nicht direkt. Die steuerfinanzierte Haltelinie wird aus dem allgemeinen Bundeshaushalt finanziert. Ob das zu Steuererhöhungen führt, hängt von den Haushaltsentscheidungen der Bundesregierung ab – das ist nicht Teil des Rentenpakets selbst. Selbständige ohne GRV-Pflicht zahlen aber anteilig mit und haben keinen eigenen Anspruch auf die Leistungen.

11. Was ändert sich für mich, wenn ich 2027 in Rente gehe?

Du profitierst von der Haltelinie, sofern deine Rente nach den normalen Regeln berechnet wurde. Die Mütterrente III gilt ab 2027 automatisch, wenn du Kinder vor 1992 erzogen hast. Für die Aktivrente kommt es darauf an, ob du weiterarbeiten möchtest – dann greift der Steuerfreibetrag sofort.

12. Lohnt sich noch ein Riester-Vertrag?

Neue Riester-Verträge abschließen lohnt sich nicht mehr: Der Bundestag hat am 27. März 2026 das Altersvorsorgereformgesetz beschlossen, das die Riester-Rente ab 2027 durch das neue Altersvorsorgedepot ablöst. Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, sollte ihn nicht überstürzt kündigen – das ist teuer. Bestehende Verträge können auf ein Altersvorsorgedepot übertragen werden, sobald das Gesetz nach der Bundesrats-Zustimmung (voraussichtlich 24. April 2026) in Kraft tritt. Bis dahin gilt: abwarten, keinen Vertrag stilllegen oder kündigen.

Was du jetzt konkret tun solltest – Schritt für Schritt

Das Rentenpaket ist beschlossen. Die Frage ist: Was bedeutet das für deine individuelle Vorsorgeplanning? Hier sind die wichtigsten Schritte, sortiert nach Dringlichkeit.

Schritt 1: Renteninformation abrufen

Die Deutsche Rentenversicherung schickt dir jährlich eine Renteninformation per Post. Falls du die aktuelle nicht zur Hand hast: Unter meine-drv.de kannst du dich online anmelden und deine aktuellen Entgeltpunkte sowie die Rentenprognose jederzeit abrufen. Die Informationen zeigen dir, wie viele Entgeltpunkte du bisher angesammelt hast und welche Rente du bei verschiedenen Eintrittsaltern erwarten kannst.

Schritt 2: Rentenlücke berechnen

Mit deiner Renteninformation im Gepäck kannst du deine persönliche Rentenlücke berechnen: Wie viel Rente wirst du voraussichtlich bekommen? Wie viel Einkommen brauchst du im Ruhestand? Die Differenz ist deine Rentenlücke – und die musst du durch private Vorsorge schließen. Nutze dafür unseren Rechner RenteKlar.

Schritt 3: Betriebliche Altersvorsorge prüfen

Hast du eine betriebliche Altersvorsorge? Wenn nicht: Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, einen bAV-Vertrag anzubieten, und muss seit 2019 mindestens 15 Prozent deines Beitrags als Zuschuss dazugeben. Das ist häufig die renditestärkste Form der Ergänzung zur gesetzlichen Rente – weil du praktisch immer einen Teil „geschenkt" bekommst.

Schritt 4: ETF-Sparplan einrichten

Ein monatlicher ETF-Sparplan auf einen breit gestreuten Index (z.B. MSCI World oder FTSE All World) ist für die meisten Menschen die sinnvollste Form der privaten Vorsorge. Bereits ab 25 Euro im Monat möglich, keine Mindesllaufzeit, niedrige Kosten. Der Zinseszinseffekt belohnt frühen Einstieg überproportional: Wer mit 30 statt mit 45 beginnt, hat bei Rentenantritt trotz gleicher monatlicher Einzahlung deutlich mehr Kapital angespart.

Schritt 5: Erwerbsbiografie auf Lücken prüfen

Zeiten mit Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder Arbeitslosigkeit können in der Rentenversicherung anerkannt werden – aber nicht automatisch immer. Prüfe deine Renteninformation auf mögliche Lücken und wende dich bei Fragen direkt an die DRV oder eine anerkannte Beratungsstelle.

Schritt 6: Renteneintrittsalter strategisch planen

Jeder Monat Frühverrentung kostet 0,3 Prozent Abschlag – dauerhaft und lebenslang. Wer mit 63 in Rente geht statt mit 67, verliert 14,4 Prozent der Rente – bei einer Rente von 1.500 Euro sind das 216 Euro weniger im Monat. Ob sich das lohnt, hängt von Gesundheit, Lebenserwartung und anderen Einkommensquellen ab.

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