WohngeldKlar
Wohngeld beantragen – fertig ausgedruckt für die Wohngeldstelle
Wohngeld beantragen – fertig ausgedruckt für die Wohngeldstelle
Wohngeld ist eine staatliche Unterstützung für Haushalte mit geringem Einkommen, die ihre Wohnkosten nicht vollständig aus eigenen Mitteln tragen können. Die Leistung wird als Mietzuschuss (für Mieter) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümer) gewährt und monatlich ausgezahlt. Anspruch besteht, wenn das Haushaltseinkommen unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen liegt – diese wurden mit der Wohngeldreform 2023 deutlich angehoben und sind seitdem für deutlich mehr Haushalte relevant.
Den Wohngeldantrag stellt man bei der zuständigen Wohngeldstelle der Gemeinde, Stadt oder des Landkreises. Zuständig ist die Behörde am Wohnort. Wer unsicher ist, ob er Anspruch hat, sollte trotzdem einen Antrag stellen: Wohngeld wird grundsätzlich nicht rückwirkend gewährt, sondern erst ab dem Monat der Antragstellung. Ein zu später Antrag bedeutet also bares Geld, das dauerhaft verloren geht.
Der Antrag selbst erfordert verschiedene Unterlagen: Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen (Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide, BAföG-Bescheide etc.), den aktuellen Mietvertrag oder Mietzahlungsnachweis sowie einen gültigen Personalausweis. Bei selbstgenutztem Eigentum sind stattdessen Nachweise über Kreditzinsen, Tilgung und laufende Lasten einzureichen. Viele Wohngeldstellen bieten inzwischen auch die Möglichkeit, den Antrag online einzureichen – der WohngeldKlar-Assistent von GeldKlar unterstützt dich dabei, alle Angaben vollständig und korrekt zusammenzustellen und den Antrag als druckfertige PDF-Datei zu erstellen.
Besonders wichtig: Das Wohngeld wird nicht automatisch verlängert. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums (in der Regel zwölf Monate) muss ein Folgeantrag gestellt werden. Wer dies vergisst, erhält in der Übergangszeit kein Wohngeld – auch wenn der Anspruch weiterhin besteht. Eine rechtzeitige Erinnerung und ein vorbereiteter Folgeantrag helfen, diese Lücke zu vermeiden.
Neben dem klassischen Wohngeld gibt es ergänzende Leistungen, auf die Haushalte mit niedrigem Einkommen Anspruch haben können: den Kinderzuschlag für Familien, Heizkostenzuschüsse in bestimmten Jahren sowie Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Sozialhilfe. Wer Bürgergeld bezieht, hat in der Regel keinen separaten Wohngeldanspruch mehr, da die Kosten der Unterkunft bereits im Bürgergeld berücksichtigt sind. Wer jedoch knapp über der Bürgergeld-Grenze liegt, sollte Wohngeld unbedingt prüfen.
GeldKlar bietet mit WohngeldKlar einen kostenlosen Assistenten, der den Antragsprozess Schritt für Schritt begleitet. Ohne Registrierung, ohne Datenspeicherung – alle Eingaben bleiben anonym und werden nur lokal im Browser verarbeitet. Am Ende erstellt der Assistent eine vollständige, druckfertige PDF-Datei, die direkt bei der Wohngeldstelle eingereicht werden kann.
| Name, Vorname | |
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| Geburtsdatum | |
| Anschrift (Wohnung) | |
| Telefon / E-Mail |
| Wohnungsart | |
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| Brutto-Kaltmiete / Belastung | |
| Wohnfläche (ca.) | |
| Anzahl Räume | |
| Bezug der Wohnung seit |
| Name | Geburtsdatum | Verwandtschaftsverhältnis |
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| Einkommensart (Antragsteller) | |
|---|---|
| Monatl. Bruttoeinkommen gesamt | |
| Weitere Einnahmen |
Ich / Wir beantragen hiermit die Gewährung von Wohngeld als gemäß §§ 1, 3 WoGG ab dem Monat der Antragstellung.
Ich versichere, dass alle Angaben vollständig und richtig sind. Änderungen, die für den Wohngeldanspruch relevant sind (insbesondere Änderungen von Einkommen, Haushaltsgröße, Miete oder Wohnung), werde ich unverzüglich der Wohngeldstelle mitteilen (§ 27 WoGG).
Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung des Eingangs dieses Antrags und um rückwirkende Bewilligung ab dem heutigen Monat.
Ort, Datum Unterschrift Antragsteller/in