WohngeldCheck
Habe ich Anspruch auf Wohngeld – und wie viel?
Habe ich Anspruch auf Wohngeld – und wie viel?
Wohngeld ist eine staatliche Wohnkostenförderung, die einkommensschwachen Haushalten hilft, ihre Miete oder Belastung aus selbstgenutztem Wohneigentum zu finanzieren. Mit der umfassenden Wohngeldreform, die zum 1. Januar 2023 in Kraft trat, wurden die Einkommensgrenzen erheblich ausgeweitet und die durchschnittlichen Auszahlungsbeträge fast verdoppelt. Seither haben in Deutschland schätzungsweise rund zwei Millionen Haushalte Anspruch auf Wohngeld – viele davon wissen es nicht.
Ob ein Haushalt Wohngeld erhält, hängt von drei zentralen Faktoren ab: der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem maßgeblichen Haushaltseinkommen und der zuschussfähigen Miete oder Belastung. Das Einkommen wird dabei nicht brutto, sondern nach Abzug von Freibeträgen berechnet – unter anderem für Kinder, Schwerbehinderte und Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung. Das bedeutet: Selbst Haushalte mit einem auf den ersten Blick zu hohen Einkommen können nach Abzug der Freibeträge anspruchsberechtigt sein.
Die Wohngeldhöhe richtet sich nach der tatsächlichen Miete, ist aber nach oben durch Höchstbeträge begrenzt, die je nach Mietenstufe der Gemeinde variieren. Deutschland ist in sechs Mietenstufen eingeteilt – von Mietenstufe I (günstige ländliche Gebiete) bis Mietenstufe VI (teure Großstädte wie München oder Frankfurt). Je höher die Mietenstufe, desto höher der anrechenbare Mietanteil und damit potenziell auch das Wohngeld.
Viele Haushalte verzichten auf Wohngeld, weil sie den Anspruch nicht kennen oder den Antragsprozess für zu aufwendig halten. Dabei kann sich Wohngeld erheblich auswirken: Im Bundesdurchschnitt lag die monatliche Auszahlung nach der Reform bei über 200 Euro. Bei einem Zwölf-Monats-Bewilligungszeitraum sind das mehr als 2.400 Euro pro Jahr, die viele Berechtigte nicht abrufen.
Keinen Wohngeldanspruch haben grundsätzlich Personen, die bereits Transferleistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter erhalten – deren Wohnkosten sind in diesen Leistungen bereits enthalten. Wer hingegen knapp über den entsprechenden Einkommensgrenzen liegt und keine dieser Leistungen bezieht, sollte Wohngeld unbedingt prüfen – auch dann, wenn ein früherer Antrag abgelehnt wurde, denn durch die Reform haben sich die Voraussetzungen grundlegend geändert.
Der WohngeldCheck von GeldKlar gibt in wenigen Schritten eine erste Einschätzung, ob ein Haushalt voraussichtlich anspruchsberechtigt ist und wie hoch das Wohngeld ungefähr ausfallen könnte. Der Check ist kostenlos, anonym und erfordert keine Registrierung. Wer nach dem Check einen Antrag stellen möchte, wird direkt zum WohngeldKlar-Assistenten weitergeleitet, der einen vollständigen, druckfertigen Antrag erstellt.