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Pflegegrad ermitteln: Was steckt hinter dem Selbsttest?

Der PflegegradCheck orientiert sich am offiziellen Begutachtungssystem des Medizinischen Dienstes (MD, früher MDK). Grundlage ist das Neue Begutachtungsassessment (NBA), das seit 2017 alle fünf früheren Pflegestufen durch die Pflegegrade 1 bis 5 ersetzt hat. Im Mittelpunkt steht nicht mehr allein der Zeitaufwand für Pflege, sondern das Maß der Selbstständigkeit einer Person in sechs zentralen Lebensbereichen.

Die sechs Begutachtungsmodule im Überblick

Das NBA bewertet Pflegebedürftigkeit anhand von sechs Modulen, die unterschiedlich gewichtet in die Gesamtpunktzahl einfließen. Modul 1 (Mobilität) prüft, ob jemand eigenständig aufstehen, gehen oder Treppen steigen kann. Modul 2 (kognitive und kommunikative Fähigkeiten) sowie Modul 3 (Verhaltensweisen und psychische Problemlagen) werden kombiniert bewertet und fließen gemeinsam mit 15 Prozent in das Ergebnis ein – was besonders für Menschen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen relevant ist. Das gewichtigste Modul ist Modul 4 (Selbstversorgung), das mit 40 Prozent in die Gesamtpunktzahl eingeht und Alltagsaktivitäten wie Körperpflege, Ankleiden, Essen und Toilettengang umfasst. Modul 5 bewertet den Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen wie Medikamentengabe oder Wundversorgung (20 %), Modul 6 die Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte (15 %).

Von der Punktzahl zum Pflegegrad

Aus der gewichteten Gesamtpunktzahl ergibt sich der voraussichtliche Pflegegrad: Wer weniger als 12,5 Punkte erreicht, hat keinen Anspruch auf einen Pflegegrad. Ab 12,5 Punkten beginnt Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung), ab 27 Punkten Pflegegrad 2, ab 47,5 Punkten Pflegegrad 3, ab 70 Punkten Pflegegrad 4 und ab 90 Punkten Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderem Pflegebedarf). Die Leistungen der Pflegeversicherung steigen mit jedem Grad deutlich: Von rund 316 Euro Pflegegeld bei Pflegegrad 2 bis zu 901 Euro bei Pflegegrad 5 (ambulante Pflege, Stand 2025).

Warum ein Selbsttest sinnvoll ist – und wo seine Grenzen liegen

Ein Pflegegrad-Selbsttest wie dieser hilft dabei, sich vor dem eigentlichen MDK-Gutachten zu orientieren. Viele Betroffene unterschätzen ihren tatsächlichen Hilfebedarf, weil sie Einschränkungen im Alltag als selbstverständlich hinnehmen oder nicht wissen, welche Kriterien der Gutachter bewertet. Der Check gibt Ihnen eine realistische Einschätzung und zeigt, in welchen Modulen noch Punkte „verloren" gehen könnten. Er ersetzt jedoch keine offizielle Begutachtung: Der Pflegegrad wird verbindlich durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes vor Ort festgestellt – auf Grundlage eines formlosen Antrags bei der zuständigen Pflegekasse.

Was tun nach dem Check? Nächste Schritte erklärt

Wenn der Selbsttest einen möglichen Pflegegrad anzeigt, sollten Sie zeitnah einen Antrag bei der Pflegekasse stellen – ein formloser Satz genügt. Das Antragsdatum gilt als Stichtag für die Leistungen. Bereiten Sie die MDK-Begutachtung sorgfältig vor: Führen Sie ein Pflegetagebuch, halten Sie Arztatteste und Medikamentenlisten bereit, und benennen Sie alle Einschränkungen präzise. Liegt Ihnen bereits ein Bescheid mit einem zu niedrigen Pflegegrad vor, lohnt sich ein Widerspruch innerhalb eines Monats – rund 40 Prozent aller Widersprüche führen zu einer Höherstufung. Neben der gesetzlichen Pflegeversicherung besteht bei niedrigem Einkommen auch die Möglichkeit, ergänzend Hilfe zur Pflege nach SGB XII beim Sozialamt zu beantragen.