Für Betroffene und Angehörige – kostenlos

Pflege steht an – lass kein Geld liegen

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen verlieren jährlich Milliarden Euro, weil Anträge nicht gestellt, Pflegegrade zu niedrig eingestuft oder Widerspruchsrechte nicht genutzt werden. Drei kostenlose Tools. Kein Behördendeutsch. Kein Papierchaos.

~60 %
der Anspruchsberechtigten
beantragen Hilfe zur Pflege nie
bis 2.000 €
monatlich entgehen Betroffenen
bei falscher Einstufung
~40 %
der Widersprüche gegen
Pflegegrad-Einstufungen gewinnen
1 Monat
Widerspruchsfrist ab
Bescheiddatum – nicht verpassen!
~5 Min.
Durchschnittliche Dauer
für einen vollständigen Antrag
Dein Startpunkt

Wo stehst du gerade?

Pflege ist komplex – aber der richtige nächste Schritt ist meistens klar. Wähle unten die Situation, die am besten passt.

1
Erster Schritt

Ich weiß nicht, welchen Pflegegrad ich habe oder haben sollte

Du oder ein Angehöriger benötigt Pflege, aber du bist unsicher, ob und welcher Pflegegrad zustehen würde? Oder du möchtest prüfen, ob die bestehende Einstufung korrekt ist? Dann beginne hier: Der PflegegradCheck bewertet die Selbstständigkeit in den 6 offiziellen MDK-Modulen und gibt dir in etwa 5 Minuten eine fundierte Einschätzung – vollständig kostenlos und anonym.

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2
Geld beantragen

Ich möchte Hilfe zur Pflege beantragen

Wenn das Einkommen oder Vermögen nicht ausreicht, um die Pflegekosten zu decken, kann das Sozialamt über die sogenannte „Hilfe zur Pflege“ (§§ 61 ff. SGB XII) einspringen – für ambulante und stationäre Pflege gleichermaßen. Rund 60 % der Berechtigten stellen diesen Antrag nie – oft aus Unwissenheit oder weil der Bürokratieaufwand abschreckt. PflegeKlar übernimmt den Papierkram: In 6 Schritten entsteht ein druckfertiger Antrag als PDF, komplett mit Paragrafenangaben und Unterlagen-Checkliste.

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3
Höherstufung

Mein Pflegegrad ist zu niedrig eingestuft

Du hast einen Bescheid erhalten und bist der Meinung, dass der zuerkannte Pflegegrad nicht dem tatsächlichen Bedarf entspricht? Damit bist du nicht allein: Statistisch gewinnen rund 40 % der Widersprüche – doch die meisten Betroffenen wissen nicht, wie man einen rechtlich korrekten Widerspruch formuliert oder welche Unterlagen entscheidend sind. PflegegradKlar führt dich Schritt für Schritt durch den Widerspruchsprozess und erstellt einen versandfertigen Brief. Wichtig: Die Widerspruchsfrist beträgt nur 1 Monat ab Bescheiddatum.

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Die Tools im Detail

Drei Assistenten. Vollständig kostenlos.

Alle Tools laufen direkt im Browser – ohne Registrierung, ohne App-Download, ohne dass deine Daten jemals unsere Server verlassen.

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PflegegradCheck

Der logische erste Schritt: Noch bevor du irgendeinen Antrag stellst, liefert dir dieser Selbsttest eine fundierte Einschätzung deines voraussichtlichen Pflegegrades. Die Fragen orientieren sich an den 6 offiziellen Begutachtungsmodulen des MDK – Mobilität, Kognition, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit Erkrankungen und Alltagsgestaltung. Am Ende siehst du, welcher Grad wahrscheinlich ist, was das an Leistungen bedeutet und welches Tool als nächstes sinnvoll ist.

7Schritte
~5 Min.Dauer
KostenlosSofort-Ergebnis
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PflegeKlar

Hilfe zur Pflege ist eine häufig übersehene Leistung: Das Sozialamt kann die Pflegekosten übernehmen, wenn eigene Mittel nicht ausreichen – für Pflege zu Hause und im Heim. PflegeKlar prüft zunächst, ob ein Anspruch nach §§ 61 ff. SGB XII bestehen könnte, erfasst dann alle nötigen Angaben und erstellt am Ende einen vollständigen, druckfertigen Antrag als PDF – inklusive aller relevanten Paragrafenverweise und einer persönlichen Unterlagen-Checkliste für das Sozialamt.

6Schritte
~5 Min.Dauer
PDFFertiger Antrag
Antrag erstellen →
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PflegegradKlar

Ein zu niedriger Pflegegrad bedeutet weniger Pflegegeld, schlechtere Versorgung und im Extremfall sogar teure Eigenanteile im Pflegeheim. Der Widerspruch gegen eine falsche MDK-Einstufung ist ein Recht – und er lohnt sich: Statistisch etwa 40 % der Widersprüche führen zu einer höheren Einstufung. PflegegradKlar führt dich durch alle 6 Bewertungsmodule, hilft dir bei der Begründung und erstellt einen rechtlich korrekten Widerspruchsbrief als PDF – versandfertig per Einschreiben.

5Schritte
~4 Min.Dauer
PDFFertiger Brief
Widerspruch erstellen →
Wissen kompakt

Was du über Pflege und Pflegegrade wissen musst

Kein Studium nötig – aber ein Grundverständnis des Systems hilft, die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Was ist ein Pflegegrad – und warum ist er so wichtig?

Der Pflegegrad ist das Fundament aller Pflegeleistungen in Deutschland. Er bestimmt, wie viel Unterstützung jemand von der gesetzlichen Pflegeversicherung erhält – ob als Geldleistung für pflegende Angehörige (Pflegegeld), als Sachleistung über einen ambulanten Pflegedienst oder als Kostenzuschuss für eine stationäre Pflegeeinrichtung. Die fünf Pflegegrade wurden 2017 eingeführt und haben das alte Drei-Stufen-System der Pflegestufen abgelöst. Der entscheidende Unterschied: Das neue System bewertet nicht mehr primär den zeitlichen Pflegeaufwand, sondern die verbliebene Selbstständigkeit der Person in sechs klar definierten Lebensbereichen.

Diese Verschiebung hat einen großen Vorteil für Betroffene mit psychischen Erkrankungen oder Demenz: Sie werden im neuen System erheblich besser erfasst als früher. Gleichzeitig bedeutet es, dass eine gute Vorbereitung auf die MDK-Begutachtung entscheidend sein kann – wer seine tatsächlichen Einschränkungen nicht klar kommuniziert oder dokumentiert, riskiert eine zu niedrige Einstufung.

Pflegegrad Beeinträchtigung Pflegegeld (ambulant) Sachleistung (ambulant) Zuschuss stationär
Pflegegrad 1 Gering
Pflegegrad 2 Erheblich 347 €/Monat 796 €/Monat 805 €/Monat
Pflegegrad 3 Schwer 599 €/Monat 1.497 €/Monat 1.319 €/Monat
Pflegegrad 4 Schwerst 800 €/Monat 1.859 €/Monat 1.855 €/Monat
Pflegegrad 5 Schwerst + Sonderb. 990 €/Monat 2.299 €/Monat 2.096 €/Monat
📌 Zusätzlich erhalten alle Pflegegrade einen Entlastungsbetrag von 131 €/Monat für anerkannte Angebote (z.B. Alltagsbegleitung, Nachbarschaftshilfe). Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden seit 01.07.2025 aus einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € finanziert. Pflegegrad 1 hat nur Anspruch auf Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassung. Alle Beträge gültig ab 01.07.2025.

So läuft die MDK-Begutachtung ab

Wer einen Pflegegrad beantragen möchte, stellt zunächst einen formlosen Antrag bei der Pflegekasse – eine einfache E-Mail oder ein kurzer Anruf genügen. Die Pflegekasse beauftragt dann den Medizinischen Dienst (MDK) bei gesetzlich Versicherten bzw. Medicproof bei privat Versicherten mit einer Begutachtung.

Der Gutachter kommt typischerweise in die Wohnung des Betroffenen und bewertet die Selbstständigkeit anhand eines standardisierten Fragebogens (NBA – Neues Begutachtungsassessment) in sechs Modulen. Die Begutachtung dauert im Schnitt 45 bis 90 Minuten. Wichtig: Der Gutachter beobachtet, was jemand tatsächlich noch kann – aber auch, was er nicht mehr kann. Wer an guten Tagen Dinge erledigt, die er an schlechten Tagen nicht kann, sollte dies klar kommunizieren.

  • Antrag formlos bei der Pflegekasse stellen (mündlich oder schriftlich)
  • Pflegekasse beauftragt MDK/Medicproof mit Hausbesuch
  • Begutachtung anhand 6 Module (NBA-System)
  • Bescheid innerhalb von 25 Werktagen
  • Bei Ablehnung oder zu niedrigem Grad: 1 Monat Widerspruchsfrist
📝 Tipp: Führe 2–4 Wochen vor dem Begutachtungstermin ein Pflegetagebuch. Notiere täglich, welche Tätigkeiten wann Hilfe benötigen und wie lange das dauert. Dieses Tagebuch ist das wirksamste Argument bei einem Widerspruch.

Die 6 Begutachtungsmodule erklärt

Das NBA-Punktesystem vergibt in jedem Modul Punkte von 0 (selbstständig) bis 3 (nicht selbstständig). Die gewichteten Gesamtpunkte ergeben dann den Pflegegrad. Dabei hat Modul 4 (Selbstversorgung) mit 40 % das höchste Gewicht – wer bei Körperpflege, Essen, Trinken oder Toilettengang Hilfe benötigt, hat die größte Auswirkung auf das Ergebnis.

  • Modul 1 (10 %): Mobilität – Positionswechsel, Transfer, Gehen, Treppensteigen
  • Modul 2 & 3 (15 %): Kognition & Verhalten – Orientierung, Entscheidungsfähigkeit, Verhaltensauffälligkeiten (der höhere Wert zählt)
  • Modul 4 (40 %): Selbstversorgung – Körperpflege, An-/Auskleiden, Essen, Trinken, Toilette
  • Modul 5 (20 %): Umgang mit Erkrankung – Medikamente, Wunden, Arztbesuche, Hilfsmittel
  • Modul 6 (15 %): Alltagsleben – Tagesstruktur, Freizeit, soziale Kontakte
🔍 Mit unserem kostenlosen PflegegradCheck kannst du diese Module selbst durcharbeiten und eine Einschätzung erhalten – jetzt starten →

Was ist „Hilfe zur Pflege“ und wer hat Anspruch?

Die Pflegeversicherung deckt niemals die gesamten Pflegekosten – sie ist als „Teilkaskoversicherung“ konzipiert. Der Eigenanteil in Pflegeheimen kann je nach Bundesland und Einrichtung schnell 2.000 bis 3.500 Euro pro Monat betragen. Was viele nicht wissen: Wenn dieses Geld nicht vorhanden ist, springt das Sozialamt ein – und zwar über die sogenannte Hilfe zur Pflege nach §§ 61 ff. SGB XII.

Dieser Anspruch ist nicht davon abhängig, wie lange man Steuern gezahlt hat oder ob man arm ist. Er hängt ausschließlich davon ab, ob die eigenen Mittel (Einkommen + Vermögen) die Pflegekosten nicht decken. Dabei gibt es Freibeträge: Ein Schonvermögen von 10.000 Euro bleibt immer unangetastet. Das eigene Haus ist unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls geschützt. Auch Kinder sind nicht in jedem Fall zur Zahlung verpflichtet – seit 2020 haften Eltern erst ab einem Jährlichen Bruttoeinkommen von über 100.000 Euro.

📅 Wer Hilfe zur Pflege beantragen möchte: PflegeKlar erstellt den Antrag in 5 Minuten →

Widerspruch – wann lohnt er sich und was ist zu beachten?

Ein Widerspruch gegen den Pflegegradbescheid ist kein Ausdruck von Undankbarkeit oder Bürokratiepflicht – er ist ein gesetzliches Recht (§ 84 SGG) und in vielen Fällen der einzige Weg zu einer fairen Einstufung. Besonders häufig wird Widerspruch sinnvoll, wenn die Begutachtung an einem „guten Tag“ stattfand, wenn kognitive Einschränkungen nicht ausreichend erfasst wurden, oder wenn der Gutachter nur kurz Zeit hatte.

Wichtig zu wissen: Die Widerspruchsfrist beträgt genau einen Monat ab Zustellung des Bescheids (nicht ab Datum des Bescheids). Wer die Frist knapp verfällt, kann sofort formlos Widerspruch einlegen – „Hiermit lege ich fristwahrend Widerspruch ein.“ – und die Begründung nachreichen. Der Widerspruchsprozess ist kostenlos. Über einen Anwalt nachzudenken lohnt sich erst beim Klageverfahren vor dem Sozialgericht, falls der Widerspruch abgelehnt wird.

  • Frist: 1 Monat ab Zustellung des Bescheids
  • Kein Anwalt nötig für den Widerspruch selbst
  • Stärkste Argumente: Pflegetagebuch + ärztliches Attest
  • Pflegekasse muss binnen 3 Monaten entscheiden (§ 85 SGG)
⚠️ Frist läuft ab? PflegegradKlar hilft dir, heute noch einen vollständigen Widerspruch zu erstellen: Jetzt Widerspruch einlegen →

Pflege zu Hause – was Angehörige wissen müssen

Die meisten Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause gepflegt – häufig von Familienmitgliedern, die das neben Beruf und eigenem Leben organisieren. Dabei ist vielen nicht bewusst, wie umfangreich die Unterstützung der Pflegeversicherung tatsächlich sein kann. Pflegende Angehörige haben selbst Anspruch auf Rentenversicherungsbeiträge, die die Pflegekasse zahlt – wenn sie mindestens 10 Stunden pro Woche pflegen und nicht Vollzeit berufstätig sind.

Zusätzlich gibt es seit dem 01.07.2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in Höhe von 3.539 Euro jährlich (ab Pflegegrad 2). Dieser gemeinsame Topf löst die bisherigen getrennten Budgets ab und gibt mehr Flexibilität: Das Geld kann vollständig für Verhinderungspflege genutzt werden (wenn die Pflegeperson krank oder im Urlaub ist), oder komplett für Kurzzeitpflege (temporärer Heimaufenthalt z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt) – oder in beliebiger Aufteilung für beides. Und der Entlastungsbetrag beträgt seit Juli 2025 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade.

  • Pflegegeld: monatlich direkt an Pflegebedürftige (ab Grad 2: 347 €, Grad 3: 599 €, Grad 4: 800 €, Grad 5: 990 €)
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € (ab 01.07.2025)
  • Entlastungsbetrag: 131 €/Monat für alle Pflegegrade
  • Rentenversicherungsschutz für pflegende Angehörige
  • Pflegekurse: kostenlos über die Pflegekasse
Vorbereitung

Checkliste: So bereitest du die Begutachtung richtig vor

Der MDK-Gutachter hat meist wenig Zeit. Wer gut vorbereitet ist, erhält nachweislich häufiger eine faire Einstufung.

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Pflegetagebuch führen – am besten 2 bis 4 Wochen vor dem Termin

Notiere täglich, welche Tätigkeiten die pflegebedürftige Person nicht mehr selbstständig erledigen kann, wie lange die Hilfe jeweils dauert und ob es Schwankungen zwischen guten und schlechten Tagen gibt. Ein handschriftliches Heft genügt – wichtig sind Datum, Uhrzeit, Tätigkeit und Dauer. Dieses Dokument ist dein stärkstes Argument beim Widerspruch und bei der Begutachtung selbst.

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Medikamentenliste & ärztliche Atteste bereithalten

Eine aktuelle Liste aller Medikamente zeigt dem Gutachter auf einen Blick, welche Erkrankungen vorliegen und welche medizinischen Anforderungen bestehen. Ergänze sie durch aktuelle Arztbriefe, Befundberichte oder Entlassbriefe aus dem Krankenhaus. Je aktueller die Dokumente, desto besser.

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Schlechte Tage beschreiben – nicht den besten Tag

Viele Betroffene sind beim Gutachterbesuch nervös und geben sich Mühe, Dinge noch irgendwie zu bewältigen, die sie alleine eigentlich nicht mehr schaffen. Der Gutachter bewertet aber den typischen Alltag. Schildere ruhig und klar, was an schlechten Tagen nicht mehr klappt – auch wenn es am Tag des Besuchs besser läuft.

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Vertrauensperson zum Termin mitbringen

Ein pflegender Angehöriger oder eine vertraute Person darf beim Termin anwesend sein – und sollte es auch. Diese Person kann wichtige Details ergänzen, die der Betroffene selbst vielleicht nicht nennt oder die im Gespräch vergessen werden. Besonders bei kognitiven Einschränkungen ist eine Begleitung sehr sinnvoll.

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Die reale Wohnsituation zeigen

Räum vor dem Termin nichts auf, was normalerweise vorhanden ist: Rollator, Haltegriffe, Pflegehilfsmittel, Inkontinenzprodukte. All das zeigt dem Gutachter auf einen Blick, wie der Alltag tatsächlich aussieht. Eine aufgeräumte Musterkulisse erweckt den falschen Eindruck von Selbstständigkeit.

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Den Zeitaufwand konkret benennen

Der Gutachter fragt, wie lange bestimmte Tätigkeiten dauern. Konkrete Antworten sind besser als ungefähre: Nicht „das dauert eine Weile“, sondern „das Ankleiden dauert mit Hilfe etwa 20 Minuten“. Das Pflegetagebuch hilft dir dabei, diese Zeitangaben realistisch und belastbar zu machen.

Warum GeldKlar

Was diese Tools besonders macht

Es gibt viele Ratgeber-Seiten zum Thema Pflege. GeldKlar tut etwas anderes: Es erledigt die Arbeit für dich.

🔒

Deine Daten gehören dir

Alle Tools laufen vollständig im Browser. Es werden keine personenbezogenen Daten übertragen oder gespeichert. Was du eingibst, bleibt auf deinem Gerät – und verlässt es nur als gedrucktes PDF in deiner Hand.

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Wirklich kostenlos

Kein Abo, kein versteckter Zahlungsschritt, keine E-Mail-Pflicht. PflegegradCheck, PflegeKlar und PflegegradKlar sind in ihrer Grundfunktion dauerhaft kostenlos. Das ist kein Marketing-Trick, sondern Absicht.

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Auf jedem Gerät

Smartphone, Tablet, Laptop oder Desktop – alle Tools sind vollständig responsiv und brauchen keine App-Installation. Auch ältere Geräte funktionieren problemlos.

📄

Fertiges PDF zum Ausdrucken

Am Ende jedes Assistenten steht ein druckfertiges Dokument: Antrag, Widerspruchsbrief oder Ergebnis – korrekt formuliert, mit allen relevanten Paragrafenangaben, sofort versandbereit.

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Kein Behördendeutsch

Die Tools erklären in einfacher Sprache, warum jede Frage gestellt wird und was sie bedeutet. Du musst kein Pflegeexperte sein, um zu einem sinnvollen Ergebnis zu kommen.

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Immer aktuell

Pflegegeld-Sätze, Paragrafenangaben und Leistungsbeträge werden regelmäßig aktualisiert. Du musst nicht prüfen, ob die Informationen noch stimmen – das übernehmen wir.

FAQ

Häufige Fragen

Ich bin Angehöriger, nicht selbst pflegebedürftig. Kann ich die Tools trotzdem nutzen? +

Ja, absolut – das ist sogar der häufigste Anwendungsfall. Die meisten Menschen, die unsere Tools nutzen, sind erwachsene Kinder, Ehepartner oder andere Angehörige, die sich um einen pflegebedürftigen Menschen kümmern. Der PflegegradCheck zum Beispiel fragt gezielt nach dem typischen Alltag der pflegebedürftigen Person – du beantwortest die Fragen als die Person, die den Pflegebedarf am besten kennt. Beim PflegeKlar-Antrag und beim Widerspruchsbrief kannst du angeben, dass du als Angehöriger handelst – mit einer Vollmacht oder Betreuungsurkunde ist das problemlos möglich.

Wie genau ist der PflegegradCheck? Kann ich mich darauf verlassen? +

Der PflegegradCheck orientiert sich exakt am offiziellen NBA-Punktesystem (Neues Begutachtungsassessment), das der MDK bei der echten Begutachtung verwendet. Die Gewichtung der sechs Module (Modul 4 mit 40 %, Modul 5 mit 20 % usw.) entspricht den offiziellen Vorgaben. Damit ist der Check deutlich präziser als einfache Einstufungsrechner im Internet. Allerdings gilt: Er ist eine Orientierungshilfe, kein Gutachten. Abweichungen entstehen, weil ein menschlicher Gutachter die Situation vor Ort bewertet und dabei Aspekte sehen kann, die im Selbsttest nicht erfasst werden – aber auch andersherum. Nutze das Ergebnis als Grundlage für dein weiteres Vorgehen, nicht als absolute Gewissheit.

Was passiert mit meinen Daten? +

Gar nichts – im wortwörtlichen Sinne. Alle drei Tools laufen vollständig im Browser deines Endgeräts. Es gibt keinen Server, der deine Eingaben empfängt oder speichert. Die ausgefüllten Formulare und das generierte PDF verlassen dein Gerät ausschließlich als Ausdruck oder Download – den du selbst kontrollierst. Wir können deine Daten schlicht nicht speichern, weil wir sie nie erhalten. Das macht die Tools auch datenschutzrechtlich unkompliziert: Kein Cookie-Banner für personenbezogene Daten, keine Datenschutzerklärung, die du durchlesen musst.

Muss ich mich registrieren oder eine E-Mail-Adresse angeben? +

Nein. Es gibt keine Registrierung, keinen Login und keine Pflicht, irgendwelche Kontaktdaten anzugeben. Du öffnest das Tool, beantwortest die Fragen und bekommst dein Ergebnis oder PDF – fertig. Das war eine bewusste Entscheidung: Gerade bei sensiblen Themen wie Pflege und Sozialleistungen soll die Hemmschwelle zur Nutzung so niedrig wie möglich sein.

Ich habe bereits einen Pflegegrad. Kann ich trotzdem eine Höherstufung beantragen? +

Ja, jederzeit – und das wird oft vergessen. Wenn sich der Pflegebedarf seit der letzten Begutachtung verschlechtert hat, kannst du jederzeit eine Neubegutachtung bei der Pflegekasse beantragen, ohne Fristen einhalten zu müssen. Dafür musst du kein Widerspruchsverfahren einleiten – ein formloser Antrag auf Neubegutachtung genügt. Wenn du hingegen innerhalb eines Monats nach einem Bescheid bist und den aktuellen Grad für zu niedrig hältst, ist der formelle Widerspruch der richtige Weg – dabei hilft dir PflegegradKlar.

Was ist der Unterschied zwischen Hilfe zur Pflege und Pflegeversicherung? +

Die Pflegeversicherung (SGB XI) ist die Versicherungsleistung, die jeder gesetzlich Versicherte automatisch einbezahlt. Sie übernimmt einen Teil der Pflegekosten – aber bewusst nicht alles. Die Pflegeversicherung ist als Teilkaskoversicherung konstruiert: Der Rest ist Eigenbeteiligung. Die Hilfe zur Pflege (SGB XII) ist eine Sozialleistung des Staates, die dann einspringt, wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen, um die verbleibenden Pflegekosten zu decken. Diese beiden Leistungen schließen sich nicht aus – Hilfe zur Pflege ergänzt die Pflegeversicherung. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob man Vermögen hat oder nicht – allerdings wird vorhandenes Vermögen (oberhalb der Schonvermögensgrenze) zunächst eingesetzt.

Mein Widerspruch wurde abgelehnt – was jetzt? +

Wenn die Pflegekasse deinen Widerspruch ablehnt, hast du die Möglichkeit, Klage beim zuständigen Sozialgericht einzureichen. Das Klageverfahren ist kostenlos – du zahlst weder Gerichts- noch Anwaltskosten selbst, wenn du die Klage gewinnst oder ein Sozialrechtsanwalt die Erfolgsaussichten prüft und die Sache übernimmt. Viele Sozialrechtskanzleien bieten eine kostenlose Erstberatung an. Zusätzlich kannst du jederzeit eine Neubegutachtung beantragen, wenn sich der Zustand verschlechtert hat – das ist völlig unabhängig vom laufenden oder abgeschlossenen Widerspruchsverfahren.

Gilt das alles auch für Privatversicherte? +

Privatversicherte haben eine eigene Pflegepflichtversicherung, die in der Regel analoge Leistungen zu den gesetzlichen Pflegegraden erbringt – der Pflegegrad wird bei ihnen durch Medicproof statt durch den MDK festgestellt. Das Antragsverfahren läuft ähnlich ab. PflegeKlar (Hilfe zur Pflege) und PflegegradKlar (Widerspruch) können grundsätzlich auch von Privatversicherten genutzt werden – die Formulierungen des Widerspruchsbriefs sind bewusst allgemein gehalten. Bei der Hilfe zur Pflege (SGB XII) gibt es keine Unterschiede zwischen privat und gesetzlich Versicherten: Das ist eine staatliche Sozialleistung, zu der alle Zutritt haben.

Bereit? Starte mit dem ersten Schritt.

Du musst heute nicht alles auf einmal erledigen. Fang einfach mit dem PflegegradCheck an – er dauert keine 5 Minuten und zeigt dir sofort, wo du stehst und welcher Schritt als nächstes sinnvoll ist.

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